Nachtrag
Infos bekommt man wenn man nach dem Begriff "Sterbehilfe" sucht.
Zur Lage in Österreich
Österreich
Aktive Sterbehilfe ist in Österreich strafbar und fällt entweder
unter den Tatbestand des Mordes (§ 75 StGB), der Tötung auf Verlangen (§
77 StGB) oder der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB). Nicht strafbar
ist hingegen die passive Sterbehilfe, der Verzicht auf
lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient dies aktuell
wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen
Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die
aktive indirekte Sterbehilfe, worunter man medizinische Maßnahmen
versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden
Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess
verkürzt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
Es gibt dort auch eine Tabelle die genau auflistet, was jeweils in Schweiz, Österreich und Deutschland gilt.(kann diese nicht verlinken, sie befindet sich unter dem Punkt "Gesetzliche Regelungen")
---> Sogenannte "passive Sterbehilfe" udn "indirekte Sterbehilfe" ist in allen 3 Ländern erlaubt.