Neuordnung der autistischen Störungen bei der IV

    • Offizieller Beitrag

    Beitrag aus der Infobroschüre 1/2010 von autismus schweiz:


    "Die IV hat auf Anregung der Dachorganisation Autismus Schweiz die Definition der autistischen Störungen in der Geburtsgebrechen Liste neu geordnet. Dabei wurde ersmals eine Trennung von der frühkindlichen Psychose (neu 406) vollzogen. Für die Definition der autistischen Störungen wurder der international übliche Begriff der Autismus-Spektrum-Störung verwendet, also der Ueberbegriff, der im Wesentlichen den frühkindlichen Autismus, den atypischen Autismus und das Asperger Syndrom umfasst. Geblieben ist eine zeitliche Einschränkung, nämlich dass die Symptome bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar waren. Dadurch wird sicher gestellt, dass nur autistische Störungen von ausgeprägtem Schweregrad von der IV anerkannt werden. Aus Sicht der Dachorganisation ist die neue Definition einfacher zu handhaben und damit eine Verbesserung für die betroffenen Familien.
    (Dr. Ronnie Gundelfinger)"


    Im Forum gibt es zu dieser Thematik auch eine Newsseite.


    grüsse


    soleil

    Einmal editiert, zuletzt von soleil ()

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